01.07.1998 · Fachbeitrag · Der „Recall“ in zahnärztlichen Praxen
Zwischen zwingender zahnärztlicher Sorgfaltspflicht und unzulässiger Werbung
| Recall-Systeme, mit deren Hilfe Patienten an fällige Untersuchungen erinnert oder sogar zu ihnen einbestellt werden, sind als Marketinginstrument zwar in aller Munde, rechtlich aber sehr umstritten. Zum Teil generell und je nach Ausgestaltung wird der „Recall“ als unzulässige Werbung angesehen. Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und sage Ihnen, wie Sie einen „Recall“ in Ihrer Praxis durchführen können, ohne gegen Berufspflichten zu verstoßen. |
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