09.06.2011 | Datenschutz
BZÄK und KZBV geben gemeinsamen Datenschutzleitfaden heraus
„Einen angemessenen Sicherheitsstandard bei der elektronischen Datenverarbeitung in der Zahnarztpraxis einzuführen und konsequent zu praktizieren, ist angesichts der stetig steigenden Komplexität der Anwendungen (Praxissoftware) und der Vernetzung mit externen Anbietern bzw. Dienstleistern nicht immer einfach.“ So lautet der einleitende Hinweis im Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV, der im März 2011 von der BZÄK und KZBV veröffentlicht wurde.
Der Leitfaden enthält neben Grundsätzen beim Einsatz von EDV in der Zahnarztpraxis spezielle Hinweise zur Nutzung des Internets sowie zu Anforderungen an Hard- und Software. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Online-Abrechnung, dem elektronischen Zahnarztausweis und der elektronischen Gesundheitskarte. Auch finden sich darin die maßgeblichen Rechtsgrundlagen des Datenschutzrechts sowie eine Mustereinwilligung zum Austausch von Patientendaten in Praxisgemeinschaften. Abgerundet wird der Leitfaden durch ein Glossar, in dem wichtige Begriffe aus der EDV erläutert werden.
Sie finden den Leitfaden auch im Online-Service für Abonnenten unter www.iww.de => myIWW => Online-Service/Downloads => Arbeitshilfen und Checklisten.