01.06.1998 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Geld aus Privatwohnung gestohlen: Ist ein Abzug als Betriebsausgaben möglich?
| Wird bei einem Zahnarzt in die Privatwohnung eingebrochen und Geld gestohlen, kann er den Verlust grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben seiner Praxis abziehen (Urteil vom 27.3.1997, Az: XIV 521/95; EFG 1998, 352). (Abruf-Nr. 98092) |
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