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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Aufnahme eines Partners, Teil 1

    Die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis unter steuerlichen Gesichtspunkten

    | Seit dem 1. Januar 2002 gehört das in der Praxis bei der Aufnahme eines Partners häufig praktizierte „Zwei-Stufen-Modell“ endgültig der Vergangenheit an. Bei diesem Modell wurden an den eintretenden Partner - ohne Steuerbegünstigung - zum Beispiel zunächst fünf Prozent der Anteile an einer Einzelpraxis veräußert und später in einem zweiten Schritt - dann mit Steuerbegünstigung - weitere Anteile von zum Beispiel 45 Prozent an der auf Grund des ersten Schritts entstandenen Gemeinschaftspraxis verkauft. Diese in der zweiten Stufe gewährte Steuerbegünstigung für die Veräußerung eines Teils eines Anteils an einer Gemeinschaftspraxis wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform gestrichen (siehe „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2002, S. 3) - womit das „Zwei-Stufen-Modell“ in dieser Form endgültig tot ist. |