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  • 01.12.1998 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Unterhaltszahlung an geschiedenen Ehegatten

    | Muß ein Zahnarzt seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlen, ist zur Bemessung von Unterhaltsansprüchen zum Ausgleich konjunktur- und risikobedingter Schwankungen nicht auf nur ein Monats- oder Jahreseinkommen abzustellen. Vielmehr ist grundsätzlich der Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre zu ermitteln. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Pfälzischen OLG Zweibrücken (Beschluß vom 9.2.1998, Az: 5 UF 103/96). |