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  • 08.12.2009 | Arzt- und Berufsrecht

    Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, fairen Konditionen und Sommeraktionen

    von Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Sozietät Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte, Bonn, www.heilberuferecht.eu

    Das Verwaltungsgericht Münster (VG) hat sich in einer Entscheidung vom 7. Oktober 2009 (Az: 5 K 777/08, Abruf-Nr. 093937) mit Werbeaktivitäten einer Zahnarztpraxis in Tageszeitungen befasst und dabei ausführlich zu bestimmten Werbeaussagen Stellung genommen, die im Bereich (zahn-)ärztlicher Außendarstellung immer wieder anzutreffen sind.  

    Der Fall

    Stein des Anstoßes war die Anzeigenkampagne einer Zahnarztpraxis in Tageszeitungen, die mit folgendem Text gestartet wurde:  

     

    Zahnkronen und Brücken zum Nulltarif  

    (Bei Festzuschuss plus 30 % Bonus)  

    Nicht jeder kann sich noch Zahnersatz leisten.  

    Wir bieten deshalb in einer Sommeraktion bis Ende September kostenfreien bzw. preiswerten Zahnersatz an.  

    (Aus deutschem Meisterlabor)  

    Praxis Dr. ... & Partner  

    Ihre Partner für faire Konditionen in ... (Ort).  

    Rufen Sie uns an: ...  

     

    In späteren Anzeigen wurde u.a. noch für Zahnkronen und Brücken ohne Zuzahlung auch für Beihilfepatienten mit Zusatzversicherung und für Zahnkronen zum Nulltarif „Made in Germany“ geworben.