07.11.2008 | Arzt- und Berufsrecht
Die Altersgrenze für Vertrags(zahn)ärzte entfällt rückwirkend zum 1. Oktober 2008
von RA und Fachanwalt für Medizinrecht Sören Kleinke und RAin Ina Schwar, Kanzlei am Ärztehaus, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Was auf gerichtlichem Wege in vielen Versuchen gescheitert ist, wird nun von Seiten des Gesetzgebers vollzogen: Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Psychotherapeuten ist gefallen – und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2008. So steht es im vom Bundestag am 17. Oktober beschlossenen GKV-Organisations-Weiterentwicklungs-Gesetz (GKV-OrgWG). Das Gesetz tritt zwar erst zum 1. Januar 2009 in Kraft, es enthält aber auch einige Bestimmungen, die rückwirkend gelten, wie die zur Altersgrenze.
Mit dem jetzt verabschiedeten GKV-OrgWG hat der Gesetzgeber eine günstige Regelung für (Zahn-)Ärzte geschaffen, die in 2008 das 68. Lebensjahr vollendet haben bzw. noch vollenden und die noch weiterarbeiten wollen. Die Sozialgerichte haben bisher darüber sehr unterschiedlich geurteilt (siehe „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/2008, S. 1, sowie Nr. 10/2008, S. 1).