01.07.2006 | Arbeitsrecht
Gleichbehandlungsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet – verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats am 7. Juli 2006 gilt als sicher.
Das Gesetz richtet sich in erster Linie gegen Diskriminierung im Bereich von Beschäftigung und Beruf. Aber auch das übrige Zivilrecht ist betroffen: Mietverträge, Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern fallen unter das gesetzliche Diskriminierungsverbot. Schützen soll das Gesetz vor Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder der sexuellen Orientierung. Das Gesetz wird zum 1. August 2006 in Kraft treten. Der Zahnarzt sollte dann insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts auf den umfassenden Diskriminierungsschutz achten. So verstößt zum Beispiel schon eine Stellenanzeige, in der „… eine junge Zahnarzthelferin..“ gesucht wird, gegen das Diskriminierungsverbot wegen Alters und wegen des Geschlechts. Betroffene könnten dann den entstandenen Schaden einklagen.