10.06.2010 | Altersvorsorge
So ermitteln und schließen Sie eine Versorgungslücke trotz Versorgungswerk
von Christiane Bentz, Finanzberaterin, NAV-Wirtschaftsdienst, Ärzteservice, Bernau
Berufsständische Versorgungswerke stehen je nach Ausrichtung ihrer Anlagestrategie mehr oder weniger vor denselben Problemen wie andere Kapitalanlage-Institute. Welche Ursachen und Folgen dies für die Altersversorgung hat und wie Sie darauf reagieren können, zeigt der folgende Beitrag.
Was deckt das Versorgungswerk - später - ab?
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind trotz ihrer Selbstständigkeit Pflichtmitglied Ihres regionalen Versorgungswerks. Dieses bietet neben dem Altersruhegeld und dem Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit auch Witwen- oder Witwergeld (das Witwen- oder Witwergeld beträgt 60 Prozent des zuletzt gezahlten Ruhegelds) bzw. Waisengeld (die Vollwaisenrente beträgt circa 30 Prozent, die Halbwaisenrente circa 15 Prozent, das Sterbegeld beträgt zwei monatliche Ruhegelder). Diese Regelungen können im Detail von Versorgungswerk zu Versorgungswerk variieren. Zudem gibt es auch die Möglichkeit eines vorgezogenen Altersruhegeldes. Die Einzelheiten können Sie der jeweiligen Satzung entnehmen.
Nach einer statistischen Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke hat sich ergeben, dass die Lebenserwartung der Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen deutlich über der der allgemeinen Bevölkerung liegt. Zudem ist bei dieser Untersuchung festgestellt worden, dass auch die Heiratswahrscheinlichkeit höher liegt. Deshalb müssen die Versorgungswerke mit einer höheren Wahrscheinlichkeit rechnen, dass bei dem Tod eines Mitglieds eine Witwenrente und ggf. auch Waisenrente zu leisten ist. Hinzu kommt, dass der Altersunterschied zwischen den verstorbenen männlichen Mitgliedern und der Witwe höher ist als in der allgemeinen Bevölkerung. Auch hieraus ergibt sich eine längere Rentenlaufzeit.
Als Kernaussage kann man feststellen, dass die Verlängerung der Lebenserwartung dazu führen kann, dass die künftige Dynamisierung der Rentenanwartschaften und laufenden Rentenleistungen geringer ausfallen als in der Vergangenheit. Dies ist in den jeweiligen Satzungen dergestalt formuliert, dass der jeweilige Landesausschuss auch für laufende Versorgungsleistungen jährliche Anpassungen unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der finanziellen Lage des Versorgungswerks beschließen kann. Dass dies durchaus auch sinkende Renten bedeuten kann, müssen heute schon viele Rentner regionaler Versorgungswerke feststellen.
Versorgungslücke heute oder im Ruhestand decken
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