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  • 07.07.2008 | Altersvorsorge

    Auswirkungen der Abgeltungsteuer 2009 auf die Altersvorsorge von Zahnärzten

    von Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Oliver Holzinger, Geschäftsführer des DVVS e.V., Nordkirchen, www.dvvs.eu

    Ab 2009 werden nahezu alle privaten Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert. Diese Pauschalbesteuerung hat gravierende Auswirkungen auf die Rendite von Aktien, Anleihen, Zertifikaten oder Fonds. Die Grundlagen der Neuregelung wurden im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 6/2007, S. 11, bereits dargestellt und in den Ausgaben Nr. 10/2007, S. 12, sowie Nr. 12/2007, S. 20, bezogen auf einzelne Anlageformen, vertieft. Dieser Beitrag stellt nun insbesondere die langfristigen steuerlichen Auswirkungen auf die Altersvorsorge von Zahnärzten dar.  

    Das Wichtigste zur Abgeltungsteuer im Überblick

    Ab 2009 wird eine Pauschalsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden, realisierten Kursgewinnen und einigen weiteren Kapitaleinnahmen erhoben werden, die mit abgeltender Wirkung von den inländischen Kreditinstituten abgeführt wird. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer, sodass die Belastung insgesamt bis zu 28 Prozent betragen wird.  

     

    Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer sind die Bruttoeinnahmen, ein gesonderter Werbungskostenabzug entfällt. Dafür gibt es lediglich einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person, der sämtliche Aufwendungen rund um die Geldanlage mit abdecken soll und wie bisher schon über den Freistellungsauftrag berücksichtigt wird.  

     

    Nicht von der Abgeltungsteuer betroffen bleiben allerdings