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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    Landgericht Rottweil: Ein Zahnarzt ist kein „Arzt für Zahnmedizin“

    | Ein Zahnarzt hatte seit etwa zehn Jahren ein Praxislogo mit dem Schriftzug „Arzt für Zahnmedizin“. Die Zahnärztekammer wurde durch ein anonymes Schreiben über diese Werbung informiert und die Staatsanwaltschaft erhielt eine Anzeige. Weil der Zahnarzt sich weigerte, die Werbung einzustellen, kam es zu einem Gerichtsverfahren. |

     

    Nachdem das Amtsgericht Tuttlingen gegen den Zahnarzt entschieden hatte, unterlag er jetzt auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Rottweil. Der Richter entschied, das Verfahren einzustellen, wenn der Zahnarzt bis Mitte Oktober alle Logos entfernt und 1.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck stiftet.Der betroffene Zahnarzt stimmte diesem Angebot schließlich zu.

    Quelle: ID 44887488