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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Keine Aufklärungspflicht des Zahnarztes zur Kostenübernahme bei Kassenwechsel des Patienten

    | Eine Patientin hatte mit dem Einsetzen einer Kieferprothese bis nach dem Wechsel zu einer privaten Krankenkasse gewartet. Als diese die Übernahme der Behandlungskosten mit der Begründung verweigerte, daß der Behandlungsbedarf schon vorher bestanden habe, zahlte die Patientin nur ein Drittel des Rechnungsbetrages. Sie begründete dies damit, daß der Zahnarzt sie über die Nicht-Übernahme der Behandlungskosten hätte aufklären müssen. |