07.11.2008 | Aktuelle Rechtsprechung
Beamtenkasse muss Kosten für Vollnarkose bei Zahnbehandlungsphobie übernehmen
Der Fall: Eine 13-jährige Patientin wurde wegen einer Zahnbehandlungsphobie zweimal in Vollnarkose behandelt. Begründung des Zahnarztes: Das Mädchen habe einen niedrigen Blutdruck gehabt, kalte Hände und Kaltschweiß; sie habe hyperventiliert und auf Nachfrage angegeben, unendlich viel Angst vor der Behandlung zu haben. Eine Lokalanästhesie sei unter diesen Umständen lebensgefährlich gewesen. Die Kosten für die Vollnarkosen in Höhe von 180 Euro reichte die Mutter der Beamtenkrankenkasse zur Erstattung ein.
Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied im noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 13. Oktober 2008 (Az: 12 K 721/08), dass die Kosten zu erstatten sind. Der Zahnarzt habe nachvollziehbar dargelegt, dass eine adäquate Versorgung unter Lokalanästhesie aufgrund der Angstzustände nicht möglich gewesen sei. Damit folgte das Gericht nicht der Ansicht des Vertrauenszahnarztes, eine Lokalanästhesie oder Analogsedierung wäre ausreichend gewesen. Urteil unter www.iww.de, Abruf-Nr. 083464