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· Fachbeitrag · Unfallversicherung

Wann und in welchem Umfang leistet die private Unfallversicherung?

von Marc O. Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht

| Bei der privaten Unfallversicherung wird im Leistungsfall viel gestritten und prozessiert, was nicht zuletzt an den häufig sehr hohen Versicherungsleistungen liegt. Der Beitrag vermittelt Ihnen einen Überblick, wann und in welchem Umfang die private Unfallversicherung leistet. |

Gesetzliche contra private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist von der gesetzlichen zu unterscheiden:

 

  • Steht das Unfallereignis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Versicherten, dann spricht man von einem Arbeitsunfall. Diesem gleichgestellt ist ein Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit (Wegeunfall) sowie Berufskrankheiten. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, die im SGB VII geregelt ist.