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15.05.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Beitragsbemessung bei Unterhaltsabfindung nach Scheidung

| Die Abfindungszahlung für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch ist bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf zehn Jahre, und nicht auf zwölf Monate zu verteilen. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden. |