Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

19.11.2013 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

Unterstützungskasse: Begrenzung auf unter 50-jährige ist zulässig

| Die Bestimmung in einer Unterstützungskasse, dass Mitarbeiter, die bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis das 50. Lebensjahr vollendet haben, keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung erwerben können, ist wirksam. Es handelt sich weder um eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters noch um eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts (BAG, Urteil vom 12.11.2013, Az. 3 AZR 356/12; Abruf-Nr. 133539 ). |