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· Fachbeitrag · Agenturrecht

Weisungsfreier Versicherungsvertreter ist selbstständig

| Wer als Versicherungsvertreter insbesondere hinsichtlich der Gestaltung seiner Tätigkeit weisungsfrei ist, ist nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz selbstständig und kein Arbeitnehmer des Versicherers. Der Vertreter scheiterte daher mit seiner Klage, dass sein Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Versicherers aufgelöst worden sei ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2014, Az. 3 Sa 513/13, Abruf-Nr. 175192 ) |

 

Weiterführender Hinweis

  • Beitrag „Rechtsstreitigkeiten vor dem richtigen Gericht führen - Der BGH sorgt jetzt für mehr Klarheit“, WVV 11/2013, Seite 4
Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 1 | ID 43346144