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01.02.2013 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Verspätungszuschlag: So lässt er sich vermeiden

| Hat das Finanzamt Ihnen einen Verspätungszuschlag aufgebrummt, weil Sie eine Steuererklärung zu spät eingereicht haben, sollten Sie Einspruch einlegen und eine Minderung beantragen. Welche Argumente dabei Erfolg versprechen, steht in einer ausführlichen Verwaltungsanweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern. |