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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

BMF: Lohnsteuerliche Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst

| Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |

 

Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

Nutzt der Mitarbeiter einen Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte (= Agentur), kann er statt der 0,03-Prozent-Regelung die Einzelbewertung wählen. Er braucht dann pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern (BFH, Urteile vom 04.04.2008, Az. VI R 85/04, Abruf-Nr. 081836; BFH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI R 57/09, Abruf-Nr. 104290).

 

  • Beispiel

Ein Agenturmitarbeiter nutzt den Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) nur an fünf Tagen im Monat für Fahrten zwischen der Wohnung und der 35 km entfernten Agentur. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:

 

Privatfahrten: 1 % von 30.000 Euro

300 Euro

Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte:

0,002 % x 30.000 Euro x 35 km x 5 Fahrten

(Zum Vergleich: 0,03 % x 30.000 Euro x 35 km = 315 Euro)

105 Euro

 

Ergebnis: Durch die fahrtenbezogene Berechnung statt der 0,03-Prozent-Regelung reduziert sich der geldwerte Vorteil um 210 Euro (315 ./. 105 Euro).