Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Geschenke

So behandeln Sie Geschenke an Ihre Mitarbeiter in der Versicherungsagentur lohnsteuerlich

von Dipl. Finanzwirtin (FH) und Steuerberaterin Susanne Weber, WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, München

| Geschenke, die Sie Mitarbeitern als Sachzuwendung gewähren, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben bzw. mit günstigen pauschalen Steuersätzen versteuert werden. |

Aufmerksamkeiten - Geschenke aus persönlichem Anlass

Als Aufmerksamkeiten werden Sachleistungen des Arbeitgebers bezeichnet, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Mitarbeiter führen (R 19.6 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). Sie gehören dem Grunde nach nicht zum Arbeitslohn und sind folglich steuerfrei.

 

Zu den Aufmerksamkeiten gehören alle Sachzuwendungen, die Ihre Mitarbeiter anlässlich eines besonderen persönlichen Anlasses von Ihnen erhalten und deren Wert inklusive Umsatzsteuer 40 Euro nicht übersteigt. Das sind zum Beispiel Blumen, ein Buch, eine CD oder eine Flasche Wein. Persönliche Anlässe sind zum Beispiel Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, aber auch Mitarbeiter-Jubiläen und Verabschiedungen.