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· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung


BFH bestätigt 110-Euro-Freigrenze im Jahr 2007 und fordert alsbaldige Anpassung der Freigrenze


| Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung in Ihrer Agentur führen bei Ihren Mitarbeitern zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie die 110-Euro-Freigrenze überschreiten. Der BFH hält diese Freigrenze zumindest für das Jahr 2007 noch für angemessen. Er hat jedoch der Finanzverwaltung den Auftrag erteilt, die Freigrenze „alsbald“ anzupassen. |

Anpassung der Freigrenze an die Inflation nicht Sache des BFH


Im Streitfall hatten sich die Kosten einer 2007 durchgeführten Betriebsveranstaltung auf 175 Euro je Teilnehmer belaufen. Das Finanzamt hatte deshalb die dem Arbeitgeber entstandenen Kosten insgesamt als lohnsteuerpflichtig behandelt. Das FG Hessen war dem gefolgt. Vor dem BFH hatte der Arbeitgeber die Ansicht vertreten, dass die Freigrenze durch den BFH an die Preisentwicklung anzupassen sei. Das hat der BFH abgelehnt. Eine ständige Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertung sei nicht Aufgabe des Gerichts (BFH, Urteil vom 12.12.2012, Az. VI R 79/10; Abruf-Nr. 130631).