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21.06.2013 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Vorsorgeaufwendungen: Einschränkungen beim Abzug zulässig

| Dass Beiträge zur privaten Risikolebensversicherung, Unfallversicherung oder Kapitallebensversicherung nicht in voller Höhe als Sonderausgaben für sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind, verstößt nach Ansicht des FG Baden-Württemberg nicht gegen die Verfassung. |