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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Ist die betriebliche Altersversorgung für Teilzeitbeschäftigte interessant?

von Steuer- und Rentenberater Alexander Ficht und Rentenberater Alexander Bußler, Fachberaterzentrum Rhein-Main, Dreieich

| Ist die betriebliche Altersversorgung für Teilzeitbeschäftigte im Minijob- und Gleitzonenbereich interessant? Wie sieht es mit der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung aus? Zwei Fragen, die der folgende Beitrag beantwortet. |

Entgeltumwandlung

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben seit 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit einem Lohn in der Gleitzone (450,01 bis 850 Euro). Bei geringfügig Beschäftigten muss unterschieden werden:

 

  • Geringfügig Beschäftigte, die zum 31. Dezember 2012 im Lohnbereich bis 400 Euro beschäftigt waren, sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei und haben daher keinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Sie sind entweder auf die Mitwirkung/Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen oder sie verzichten auf die Rentenversicherungsfreiheit. Dann haben auch sie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.