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18.07.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Zahnzusatzversicherung und Heilbehandlung vor Vertragsbeginn

| Immer wieder schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch die Behandlungsbedürftigkeit ihres Gebisses festgestellt worden ist. Dann ist es aber oft zu spät, der Versicherer verweigert die Leistungen. Dass es bei der Frage, ob mit der Heilbehandlung schon vor Abschluss des Versicherungsvertrags begonnen wurde, auf Nuancen ankommt, zeigen zwei Urteile des OLG Karlsruhe – eines zulasten und eines zugunsten des Versicherungsnehmers. |