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12.03.2013 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung

Mehrwertsteuer bei Inzahlungnahme eines Unfallfahrzeugs

| Wenn bei einem Haftpflichtschaden ein rechnerischer Reparaturschaden (Reparaturkosten plus gegebenenfalls Wertminderung ist kleiner als Wiederbeschaffungswert minus Restwert) entstanden ist, das Fahrzeug unrepariert in Zahlung gegeben und ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gekauft wird, muss der Versicherer die in den Reparaturkosten steckende Mehrwertsteuer erstatten. Das hat der BGH entschieden. |