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· Nachricht · Kfz-Versicherung

Eigener Gutachter bei Nachbesichtigung durch Versicherer

| Verlangt der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs und stimmt der Geschädigte freiwillig zu, darf der Geschädigte „seinen“ Gutachter mitbringen. Die Kosten dafür muss der Versicherer erstatten. Denn der Geschädigte muss nicht davon ausgehen, dass der vom Versicherer entsandte Schadengutachter eine unabhängige Expertise erstellt. Und er kann aus eigener Kenntnis nicht auf Einwendungen des nachbesichtigenden Gutachters reagieren (AG Bielefeld, Urteil vom 30.10.2019, Az. 413 C 211/19, Abruf-Nr. 212094 , eingesandt von Rechtsanwalt Christian Vogedes, Bielefeld). |

Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46277625