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29.01.2009 | Wirksamkeit von Vertreterverträgen

Vertreterverträge im Spannungsfeld von
Vertragsfreiheit und AGB-rechtlicher Kontrolle

von Rechtsanwältin Michaela Ferling, München

Vertreterverträge bzw. einzelne Vereinbarungen sind in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung gewesen. Nicht zuletzt sorgte der Streit um eine Vertragsänderung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Änderungsvorbehalts für Aufsehen und beschäftigt mittlerweile den Bundesgerichtshof.  

 

Anlass genug, die Frage zu beantworten, inwieweit Vereinbarungen in den Vertreterverträgen im Rahmen der Vertragsfreiheit wirksam sind oder doch einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen.  

AGB-Recht ist zu beachten

Wenngleich im Zivilrecht grundsätzlich die Vereinbarungen der Parteien Vorrang haben (Dispositionsmaxime), so unterliegen die Vertreterverträge in der Regel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.  

 

Trotz Unternehmereigenschaft AGB-Recht anwendbar

Unbestritten werden die Vertreterverträge in einer Vielzahl von Fällen verwendet, sodass eine Grundvoraussetzung für die Anwendung des AGB-Rechts gegeben ist. Die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle ist auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil die betroffenen Parteien Unternehmer sind. Auch im Verkehr zwischen Unternehmern ist eine solche Inhaltskontrolle grundsätzlich zulässig. Die Regelungen der §§ 307 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden für die Überprüfung herangezogen. Hierzu müssen Sie wissen: