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01.11.2007 | VVG-Reform

Die Abkehr vom „Policenmodell“ und die Auswirkungen auf den Vertrieb

Der Bundesrat hat das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) am 21. September gebilligt. Damit ist der Weg frei und die neuen Regeln können am 1. Januar 2008 in Kraft treten.  

 

Zentrale Punkte sind die neuen Informationspflichten der Versicherer und die Abkehr vom „Policenmodell“ mit ihren Auswirkungen auf den Vertrieb und den Verkaufsprozess.  

Charakteristische Kriterien des „Policenmodells“

Charakteristisch für das „Policenmodell“ ist, dass der Kunde einen rechtsverbindlichen Antrag auf Versicherungsschutz stellt und der Versicherer diesen in der Regel durch Aushändigung der Police annimmt. Der Vertrag ist dadurch rechtlich zustande gekommen, auch wenn er – wegen der Widerrufsfrist – zunächst schwebend unwirksam ist. Die vorgeschriebenen vollständigen Verbraucherinformationen erhält der Kunde rechtskonform regelmäßig mit der Police.  

 

Im neuen VVG verpflichtet der Gesetzgeber den Versicherer, dem Kunden vor seiner „Vertragserklärung“ alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Er schafft damit das bisher rechtskonforme und praktizierte „Policenmodell“ ab.  

Die neuen VVG-Vertragsmodelle