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01.07.2005 | Voraussetzungen und Berechnung

Die wichtigsten Aspekte des Ausgleichsanspruchs - Teil I

von Helmut Braun, Köln

Wer sich über den Ausgleichsanspruch nur aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) kundig macht, der kann schnell in die Irre gehen. Denn der Ausgleichsanspruch gemäß Â§  89b HGB ist durch eine reiche Rechtsprechung zu einem weiten Feld geworden.

Nicht leicht lässt sich ein Thema nennen, das die Vertreter mehr interessiert als der Ausgleichsanspruch: seine Natur, seine Voraussetzungen, seine Berechnung. Das ist ein Raum, in dem es auch heute noch unaufgelöste Spannungen gibt. Das ganze Szenario gibt Grund genug, sich mit den wichtigsten Aspekten des Ausgleichsanspruchs zu befassen.

1. Grundvoraussetzung

Für den Ausgleichsanspruch gilt zunächst eine Elementarvoraussetzung: Nur der selbstständige hauptberufliche Handelsvertreter ist ausgleichsberechtigt. Das bedeutet: Ein Ausgleichsanspruch kommt in folgenden drei Fällen nicht zum Zuge:

  • Bei nebenberuflicher Vermittlungstätigkeit
  • Bei maklerartiger Vermittlung
  • Bei einer unselbstständigen Vermittlungstätigkeit
    2. Beendigung des Agenturvertrags