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01.01.2007 | Spekulationsgeschäfte

Grundstück: Kaufrückabwickung innerhalb von 10 Jahren

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufs wegen irreparabler Vertragsstörungen ist kein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft (§  23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz). Ein steuerpflichtiges privates Grundstücksveräußerungsgeschäft setzt einen entgeltlichen Erwerb und einen entgeltlichen Verkauf innerhalb der zehn Jahre voraus. Das liegt nicht vor, wenn das Anschaffungsgeschäft wegen schwerer, vom Veräußerer zu vertretender Vertragsverstöße lediglich rückabgewickelt wird. Im Urteilsfall hatte der Steuerzahler von einem Bauträger eine Eigentumswohnung erworben und vermietet. Wegen Insolvenz des Bauträgers wurden er jedoch nicht im Grundbuch eingetragen. Der Bürge des Bauträgers, eine Bank, leistete daraufhin Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe der Wohnung.

Beachten Sie: Die positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs gilt natürlich nur für echte Rückabwicklungsfälle. Kauft der Verkäufer die Immobilie dagegen freiwillig innerhalb von zehn Jahren zurück, läge ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. (Urteil vom 27.6.2006, Az: IX R 47/04; Abruf-Nr.  062919 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 3 | ID 97654