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01.04.2007 | Mitarbeiterinformation

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt von Ihnen unter anderem, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen in Ihrer Agentur treffen. So sollen Sie "... in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben" (§  12 Absätze 1 und 2 AGG). Das heißt, Sie müssen Ihre Mitarbeiter schulen.

Unser Service: Wir haben für Sie zur Erstinformation Ihrer Mitarbeiter ein Merkblatt entwickelt, das Sie jedem Mitarbeiter aushändigen oder am "Schwarzen Brett" aushängen sollten. Sie finden das Merkblatt im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" - Stichwort "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz".

Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 3 | ID 97699