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01.10.2005 | Kfz-Versicherung

Keine Umsatzsteuer-Kappung bei Ersatzbeschaffung

Im Kfz-Haftpflichtschadensfall hat der Geschädigte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Anspruch auf Ersatz des um den Restwert gekürzten Brutto-Wiederbeschaffungswerts (WBW) laut Gutachten, wenn er zu mindestens diesem Betrag ein Ersatzfahrzeug erwirbt. Ob und in welcher Höhe im (Brutto-)WBW laut Gutachten Umsatzsteuer enthalten ist, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs unerheblich.

Beachten Sie: Selbst bei einer Anschaffung auf dem Privatmarkt muss der Brutto-WBW erstattet werden, so die obersten Bundesrichter. Voraussetzung ist natürlich, dass der Kaufpreis des Ersatzfahrzeugs mindestens so hoch ist wie der (Brutto-)WBW laut Gutachten (Urteil vom 1.3.2005, Az: VI ZR 91/04; Abruf-Nr.  051974 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 2 | ID 97418