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· Fachbeitrag · Rentner

Beschäftigung von Rentnern in der Agentur - das müssen Sie als Arbeitgeber wissen

| Viele Agenturen möchten langjährige Mitarbeiter gerne auch als Rentner in Teilzeit oder als Aushilfe weiterbeschäftigen. Doch aufgepasst! Wie viel ein Rentner zu seiner gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne seinen Rentenanspruch zu gefährden, hängt von der Rentenart und dem Lebensalter ab. Sie als Arbeitgeber sollten daher wissen, wie viel ein Rentner hinzuverdienen darf und welche Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigung gegebenenfalls zu zahlen sind. Der folgende Beitrag liefert Ihnen die ab 1. Juli 2013 geltenden Werte. |

Hinzuverdienst bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen. Ihr Verdienst wird nicht auf die Rente angerechnet. Die Regelaltersgrenze ist nicht mehr starr auf das 65. Lebensjahr festgeschrieben, sondern steigt für die Jahrgänge 1947 bis 1964 stufenweise in Monats- oder Zweimonatsschritten von 65 bis auf 67 Jahre. Für vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte bleibt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.

 

  • Neue Regelaltersgrenzen
Geburtsjahr
Regelaltersgrenze
Geburtsjahr
Regelaltersgrenze
Geburtsjahr
Regelaltersgrenze

1947

65 Jahre

1 Monat

1953

65 Jahre

7 Monate

1959

66 Jahre

2 Monate

1948

65 Jahre

2 Monate

1954

65 Jahre

8 Monate

1960

66 Jahre

4 Monate

1949

65 Jahre

3 Monate

1955

65 Jahre

9 Monate

1961

66 Jahre

6 Monate

1950

65 Jahre

4 Monate

1956

65 Jahre

10 Monate

1962

66 Jahre

8 Monate

1951

65 Jahre

5 Monate

1957

65 Jahre

11 Monate

1963

66 Jahre

10 Monate

1952

65 Jahre

6 Monate

1958

66 Jahre

0 Monate

 ab 1964

67 Jahre

0 Monate