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25.02.2015 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

Kfz-Stilllegung durch die Zulassungsbehörde

| Meldet der Haftpflichtversicherer das Erlöschen der Versicherung, muss die Zulassungsbehörde die Stilllegung des Fahrzeugs ohne weitere Prüfung anordnen (VG Aachen, Urteil vom 4.6.2014, Az. 2 L 294/14; Abruf-Nr. 143670 ). |