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· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Wegeunfall bei Start von der Wohnung der Freundin

| Verbringt ein Mann einen Großteil seiner Freizeit bei seiner Freundin, obwohl er eine eigene Wohnung hat, können beide Wohnungen zum „erweiterten häuslichen Bereich“ zählen. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit von der Wohnung der Freundin fällt dann in den Schutz der Berufsgenossenschaft (LSG München, Urteil vom 08.03.2017, Az. L 2 U 26/16, Abruf-Nr. 194436 , rechtskräftig). |

 

Weiterführender Hinweis

  • „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung ‒ Rechtsprechungsübersicht“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 4 | ID 44759325