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04.08.2016 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

Kein Arbeitsunfall eines Vertriebsmitarbeiters bei Kickerspiel

| Ein Vertriebsmitarbeiter, der zu einem Vertriebsworkshop eingeladen ist, und sich bei der Abendveranstaltung während des Megakickerspiels das Knie verdreht (Kreuzbandriss und Meniskusläsion), erleidet keinen Arbeitsunfall. Für das LSG Thüringen ist die Ausgestaltung des Programms auf der Dienstreise entscheidend. Die Abendveranstaltung sei als Begleitprogramm zu der Fortbildungsveranstaltung zu sehen. Sie weise keinen Bezug zu den betrieblichen Angelegenheiten des Vertriebsmitarbeiters auf (LSG Thüringen, Urteil vom 18.2.2016, Az. L 1 U 1241/15, Abruf-Nr. 187261). |