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16.03.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Handbruch einer Teamleiterin beim Eislaufen kein Arbeitsunfall

| Organisiert eine Teamleiterin aus eigener Initiative einen teambildenden Ausflug mit ihrer Abteilung zu einer Eisbahn, rutscht beim Betreten der Eisfläche aus und bricht sich das Handgelenk, ist das kein Arbeitsunfall. Denn es liegt weder eine durch die Geschäftsleitung angeregte und organisierte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor, noch eine arbeitsvertragliche Pflicht der Teamleiterin, für teambildende Maßnahmen zu sorgen oder daran teilzunehmen (SG Detmold, Urteil vom 09.02.2017, Az. S 1 U 263/15, Abruf-Nr. 199927 , rechtskräftig). |