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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Bezugsrecht aus betrieblicher Altersversorgung im Insolvenzfall des Arbeitgebers

von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben Pensionsmanagement, Garching bei München

| Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Auswirkungen eine Insolvenz des Arbeitgebers mit Zustimmungsvorbehalt auf nachträgliche Einziehungsermächtigungen bzw. Forderungsabtretungen seitens des Unternehmens hat und welche Rolle dabei das Bezugsrecht spielt. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der Insolvenzverwalter ging leer aus bei seinem Versuch, vom Lebensversicherer die erneute Zahlung des Barwerts aus der Direktversicherung und der Ablaufleistung aus der Rückdeckungsversicherung zu erlangen. |

Direkt- und Rückdeckungsversicherung in der Insovenz

In einer GmbH existierte für den Geschäftsführer eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung und Direktzusage. Zur Finanzierung der Direktzusage war bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Kapitalversicherung abgeschlossen, die an den Versorgungsberechtigten verpfändet worden war.

 

Daneben bestand eine Direktversicherung in Form einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht mit Ablauf zum 1. Februar 2012, aus der der Geschäftsführer unter dem Vorbehalt der Unverfallbarkeit unwiderruflich bezugsberechtigt war. Zu dieser Versicherung hatte der Geschäftsführer dem Lebensversicherer am 24. Januar 2012 mitgeteilt, dass er die Kapitaloption ausübt.