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22.02.2017 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

Prüfungsfalle Minijob – fehlender Nachweis über private KV

| Immer wieder kommt es zu Beitragsnachforderungen, weil Arbeitgeber für geringfügig entlohnte Beschäftigte keine Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung – über die Minijob-Zentrale – entrichten. Keine Pauschalbeiträge abzuführen, das ist nur dann richtig, wenn der Minijobber privat krankenversichert ist. Ist er dagegen gesetzlich krankenversichert, egal ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert, muss der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag von 13 Prozent abführen. |