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· Fachbeitrag · Datenschutz

Stichtag 25.05.: So setzen Sie die Datenschutzgrundverordnung im Maklerunternehmen um

| Am 25.05.2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland umgesetzt sein. Machen Sie sich mit den neuen Regelungen vertraut und fangen Sie mit der konkreten Umsetzung in Ihrem Maklerunternehmen sofort an. WVM unterstützt Sie dabei mit einer Checkliste. |

So fangen Sie jetzt mit dem Datenschutz konkret an

Sie fragen sich, wo Sie anfangen können oder sollen? WVM empfiehlt, einen Soll-Ist-Abgleich vorzunehmen. Den würde nämlich auch ein externer Datenschutzbeauftragter machen, den Sie darum bitten, in Ihrem Maklerunternehmen die Umsetzung der DSGVO sicherzustellen.

 

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um eine Abweichungsanalyse zu erstellen und aus ihr konkreten Handlungsbedarf abzuleiten: