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· Fachbeitrag · Datenschutz

DSGVO: Muster für Einwilligungserklärung und Datenschutz-Information des Maklers

von Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

| Als Versicherungsmakler stehen Sie vor der Frage, wie Sie Ihre Einwilligung und Datenschutz-Information an die Vorgaben der DSGVO anpassen. WVM liefert Ihnen ein Muster. |

Verarbeitung personenbezogener Daten

Als Makler erheben, erfassen oder speichern Sie personenbezogene Daten über Ihre Kunden. Damit verarbeiten Sie Daten im Sinne der DSGVO und müssen sicherstellen, dass dies auch rechtmäßig geschieht. Eine Einwilligungserklärung und eine Datenschutz-Information sind daher das A und O. Nachfolgend finden Sie eine allgemein gehaltene Musterformulierung.

 

Musterformulierung / Einwilligungserklärung und Datenschutz-Information

  • 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  •  

Diese Datenschutz-Information gilt für die Verantwortlichen der Datenverarbeitung:

  • Makler ... (Name, Anschrift, Kontaktinformationen)
  • Bei Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte von ... ist unter obiger Anschrift, zu Hd. ... (Name) bzw. unter ... (E-Mail-Adresse) erreichbar.
  • Jeder Betroffene, gleich ob Kunde oder versicherte Person, kann sich bei allen Fragen an den Datenschutzbeauftragten wenden.
  • 2. Kunde ... (Bezeichnung, Anschrift)

3. Versicherte Person, wenn nicht mit Ziffer 2 identisch ... (Bezeichnung, Anschrift)

4. Rechtsgrundlage, Einwilligung in die Datenverarbeitung

  • Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen geben für die Verarbeitung von besonderen persönlichen Daten, z. B. Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, keine ausreichende Grundlage.
  • Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stellt Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, b DSGVO dar.
  • Kunde und versicherte Person willigen daher ausdrücklich in die Speicherung und Verarbeitung und mögliche Weitergabe von allen personenbezogenen Daten, insbesondere der besonderen persönlichen Daten, z. B. Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, durch den Makler und dessen Kooperationspartner zum Zwecke der Verwaltung und Vermittlung von Versicherungsverträgen ein.
  • Der Makler darf die Daten des Kunden und der versicherten Person, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen und zur Einholung von Gutachten und zu fachlichen Stellungnahmen an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen weitergeben.
  • Die Einwilligung gilt im Rahmen des Maklervertrags zwischen Kunde und Makler. Sie ist unabhängig vom jeweiligen Versicherungsantrag. Sie gilt auch, wenn der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt. Sie gilt für weitere Anträge fort.

5. Befugnis der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Maklers

Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass alle Arbeitnehmer, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit dem Makler eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten, seine personenbezogenen Daten, insbesondere auch der Finanzstatus und die Gesundheitsdaten, speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Kunden und dem Versicherer verwenden dürfen.

6. Befugnis der Vertragspartner des Maklers (Versicherer)

  • Kunde und versicherte Person willigen ein, dass Daten, soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist, an die potenziellen Vertragspartner (z. B. Versicherer) weitergegeben werden dürfen.
  • Die potenziellen Vertragspartner sind berechtigt, sämtliche vertragsrelevanten Daten, darunter auch die Gesundheitsdaten, zu prüfen und sowohl für den Abschluss als auch die weitere Vertragsdurchführung im Rahmen des beabsichtigten Vertragszwecks zu speichern und zu verwenden.
  • Eine vertrauliche Übermittlung an Rück- oder Mitversicherer zur Risikobeurteilung im Rahmen des vertraglichen Zwecks ist den Vertragspartnern gestattet.

7. Befugnis der Kooperationspartner des Maklers

Der Makler arbeitet im Rahmen seiner auftragsgemäß übernommenen Aufgaben mit Kooperationspartnern zusammen. Die bevollmächtigten Kooperationspartner erhalten die zur auftragsgemäßen Umsetzung notwendigen Kundendaten und verwenden, speichern oder geben diese weiter im Rahmen dieser datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Der Kunde erteilt den folgenden Kooperationspartnern die datenschutzrechtliche Einwilligung, insbesondere auch für sensible persönliche Daten (z. B. Gesundheitsdaten):

 

(1) Betreuender selbstständiger Handelsvertreter:

  • ... (Name des Vertreters, Anschrift, Kontaktinformationen)

(2) ...

8. Speicher-/Löschfristen

  • Die Daten des Kunden und der versicherten Person werden beim Makler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Vertragsbeendigung mit dem Makler und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Löschfristen können sich aufgrund Rechtsverteidigung entsprechend verlängern.
  • Kunden und versicherte Person willigen ein, dass der Löschanspruch gesicherte Backup-Systeme nicht einbezieht und im Sinne einer Sperrung der Daten durchgeführt wird.

9. Rechte der Betroffenen

Die Betroffenen haben die Rechte nach Kapitel 3 der DSGVO (Art. 12 bis 23 DSGVO), insbesondere das Recht,

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Makler zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf und der Makler nicht mehr weiter tätig sein kann;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre vom Makler verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht beim Makler erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer beim Makler gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber deren Löschung ablehnen und der Makler die Daten nicht mehr benötigt, sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO ihre personenbezogenen Daten, die sie dem Makler bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsorts oder Arbeitsplatzes oder Sitzes des Maklers wenden.

10. Keine Übertragung von Daten in Drittländer

Der Makler beabsichtigt nicht, die Daten des Kunden und der versicherten Person in Drittländer zu übertragen.

11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Der Makler verwendet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling.

12. Notfallklausel für Vertretungsfälle

  • Kunde und versicherte Person willigen ein, dass sich der Makler von einem anderen zugelassenen Makler vertreten lassen darf. Erforderliche Vertretungsfälle sind insbesondere Vorkommnisse während der Urlaubsabwesenheit des Maklers, bei Erkrankung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall.
  • Die erforderliche Vertretung im Kundeninteresse wird vom folgenden Makler übernommen: ... (Name, Anschrift, Kontaktinformationen)
  • Im Vertretungsfalle wird der Vorgenannte als Erfüllungsgehilfe und in Untervollmacht für den Makler tätig. Kunde und versicherte Person sind hiermit einverstanden.

13. Widerruf

  • Erteilte Einwilligungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen werden.
  • Die von dem Widerruf betroffenen Unternehmen, Kooperationspartner und Vertragspartner des Maklers werden unverzüglich über den Widerruf informiert und verpflichtet, unmittelbar entsprechend den Regelungen der DSGVO und des BDSG zu reagieren. Eine Beschwerde an das zuständige Landesamt für Datenschutzaufsicht ist jederzeit möglich.

Ort ... Datum ... Unterschrift Kunde ...

Ort ... Datum ... Unterschrift versicherte Person, wenn abweichend ...