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· Fachbeitrag · Berufsrecht

Regierung hat Gesetzentwurf zur Umsetzung der IDD beschlossen

| Die Bundesregierung hat am 18.01.2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Sie hält an der Festschreibung des Provisionsabgabeverbots und der Trennung von Honorar- und Provisionsvergütung fest - trotz Kritik der Verbände. Eine Lockerung gibt es für Makler: Sie sind berechtigt, gewerblichen Kunden gegen gesondertes Entgelt Versicherungen zu vermitteln, also insbesondere Produkte, die keine Provisionen enthalten (Nettoprodukte). Die IDD muss bis zum 23.02.2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. |

 

Weiterführende Hinweise

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 09.01.2017 auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 191505
Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 1 | ID 44472024