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· Fachbeitrag · Umsatzsteuer

EuGH ist am Zug: Gelten auch mehrereMaklertätigkeiten noch als einheitliche Leistung?

| Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler und -vertreter sind nach § 4 Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt insbesondere bei Umsätzen, die aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen resultieren. Wie aber ist die umsatzsteuerliche Behandlung, wenn die Vermittlung von Versicherungsverträgen mit weiteren Leistungen des Vermittlers kombiniert wird, die ansonsten nicht umsatzsteuerbefreit wären? Gelten diese Tätigkeiten dann insgesamt als einheitliche steuerbefreite Leistung? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der EuGH. |

Vermittler kombinierte drei Leistungen

Eine Vermittlungs-GmbH entwickelte und vermarktete als Assekuradeur ein Versicherungsprodukt, mit dem Schiffe und deren Crews gegen Piraterie bei der Durchfahrt durch den Golf von Aden versichert wurden. Die GmbH erbrachte im Zusammenhang mit diesem Produkt drei Leistungen:

 

  • 1. Sie vermittelte das Versicherungsprodukt.