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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Handschriftliches Fahrtenbuch in Kombination mit PC-Ausdruck

| Der Ausgang von zwei Verfahren vor dem BFH lehrt, dass Sie bei einem Fahrtenbuch genau sein müssen, wenn Sie die Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung vermeiden wollen. |

 

  • Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Diesen Anforderungen ist nach Ansicht des BFH nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden (BFH, Urteil vom 1.3.2012, Az. VI R 33/10; Abruf-Nr. 121590).

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 4 | ID 34147410