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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

BMF: Lohnsteuerliche Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst

| Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |

 

Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

Nutzt der Mitarbeiter einen Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte (= Maklerbüro), kann er statt der 0,03-Prozent-Regelung die Einzelbewertung wählen. Er braucht dann pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern (BFH, Urteile vom 04.04.2008, Az. VI R 85/04, Abruf-Nr. 081836, BFH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI R 57/09, Abruf-Nr. 104290).

 

  • Beispiel

Ein Mitarbeiter des Maklers nutzt den Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) regelmäßig nur an 5 Tagen im Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:

 

Privatfahrten: 1 % von 30.000 Euro

300 Euro

Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte:

0,002 % x 30.000 Euro x 35 km x 5 Fahrten

(Zum Vergleich: 0,03 % x 30.000 Euro x 35 km = 315 Euro)

105 Euro

 

Ergebnis: Durch die fahrtenbezogene Berechnung statt der 0,03-Prozent-Regelung reduziert sich der geldwerte Vorteil um 210 Euro (315 ./. 105 Euro).