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21.02.2015 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags im Folgejahr möglich

| Haben Sie für ein bestimmtes Wirtschaftsgut einen Investitionsabzugsbetrag gebildet, können Sie diesen in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufstocken. Das hat der BFH – gegen die Ansicht der Finanzverwaltung – entschieden. |