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· Fachbeitrag · Betriebsprüfung

Vor einem Antrag auf zeitnahe Betriebsprüfung die Vor- und Nachteile abwägen

| Ein neu in die Betriebsprüfungsordnung eingefügter § 4a versetzt das Finanzamt in die Lage, für nach dem 31. Dezember 2011 angeordnete Prüfungen eine zeitnahe Betriebsprüfung durchzuführen. Ein Geschäftsjahr wird dann schon kurz nach seinem Ablauf geprüft. Auch Sie können die zeitnahe Betriebsprüfung mit plausiblen Gründen beim Finanzamt beantragen. Sie haben allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. Lesen Sie, bei welchen Anlässen ein Antrag auf zeitnahe Betriebsprüfung für Ihr Maklerunternehmen sinnvoll sein kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. |

Anlässe für eine zeitnahe Betriebsprüfung

Anlässe für einen Antrag auf eine zeitnahe Betriebsprüfung können beispielsweise sein:

 

  • Sie haben ein erfolgreiches Jahr gehabt und einen ordentlichen Gewinn erwirtschaftet. Sie wollen auf Nummer sicher gehen, dass der Fiskus nicht Jahre später, möglicherweise in einem Jahr mit schlechten Erträgen, Steuern nachfordert.