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· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

Staatlicher Zuschuss zur bAV bei Kleinverdienern ‒ ein Mittel zur Mitarbeiterbindung

von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen

| Ab 2018 wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer mit geringerem Verdienst eingeführt. WVM erläutert Ihnen die Voraussetzungen, um von dem „Sofort-Zuschuss“ des Fiskus von 30 Prozent profitieren zu können. |

Kleinverdienergrenze

Der Arbeitgeber kann den bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, deren Entgelt ‒ abhängig vom Lohnzahlungszeitraum ‒ folgende Brutto-Beträge nicht übersteigt (§ 100 EStG):

 

Pro Tag
Pro Woche
Pro Monat
Pro Jahr

73,34 Euro

513,34 Euro

2.200 Euro

24.600 Euro