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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Überlassung von geleasten Elektrofahrrädern mit Barlohnumwandlung  - so funktioniert‘s

| Mit dem E-Bike zur Arbeit oder zum Kunden - das entspricht dem Zeitgeist. Folglich sollte auch Ihr Maklerunternehmen überlegen, ob Sie - ggf. in Verbindung mit einer Lohnumwandlung - Mitarbeitern ein geleastes Elektrofahrrad zur Verfügung stellen. Erfahren Sie, worauf Sie bei einer Überlassung mit Barlohnumwandlung achten müssen und wann sich das Modell für Ihre Mitarbeiter sogar wirtschaftlich rechnet. |

Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Elektrofahrrädern

Überlassen Sie als Arbeitgeber Mitarbeitern ein dienstliches E-Bike oder Pedelec zur privaten Nutzung, entsteht ein geldwerter Vorteil wie bei einem Dienstwagen. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils kommt es darauf an, ob das E-Bike oder Pedelec als Fahrrad oder Kfz eingestuft wird:

 

Abgrenzung zwischen E-Bike und Pedelec

  • E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sie sind bereits ab 6 km als Kraftfahrzeuge zulassungspflichtig (§ 1 Abs. 2 StVG).