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13.02.2014 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Jahres-Job-Ticket durch neue AGB wieder begünstigt

| Händigen Sie Ihren Mitarbeitern Jahres-Job-Tickets aus, gilt nach Ansicht des BFH der volle Wert des Tickets in dem Monat als zugeflossen, in dem Sie das Ticket aushändigen. Weil dadurch meist die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro überschritten wird, ist das Ticket für Ihren Mitarbeiter nicht steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG und damit auch nicht sozialversicherungsfrei. Doch es gibt einen Ausweg. |